Lachen ist die 3. attraktivste Gemeinde der Schweiz

Das jährliche Schweizer Gemeinderating der Weltwoche ist erschienen. Lachen schafft es neu auf die dritte Position, hinter Gewinner Zug und Meggen.

“Ein Blick auf Platz zwei, wie im Vorjahr Meggen und auf das drittplatzierte Lachen zeigt: Investitionen in ein schönes Ortsbild zahlen sich aus. Die 9’000 Einwohner zählende Gemeinde Lachen am oberen Ende des Zürichsees, herausgeputzt und sauber, wurde in den letzten drei Jahren quasi entschleunigt. Im Dorfzentrum gilt Tempo 20/30, es wurde eine Umfahrungsstrasse gebaut, im neugepflasterten Dorfkern wurden Begegnungszonen erstellt. ‘Der Verkehr ging teilweise um 90 Prozent zurück’, sagt Emil Woodtli, Gemeindepräsident von Lachen. ‘Gleichzeitig nahm der Langsamverkehr, zu dem Fussgänger und Fahrradfahrer zählen, zu.’ Auch Emil Woodtli selbst, von Beruf Bauingenieur, fährt mittlerweile nach Möglichkeit mit dem Velo zur Gemeindeverwaltung.”

Zwischen Wachstum und Wohlstand

Zu den Bilateralen Abkommen

Im Jahr 2000 verkaufte der Bundesrat die Bilateralen Abkommen mit der EU unter anderem wie folgt: «Die gesamte Wirtschaft wird von den Abkommen profitieren. Experten schätzen, dass unser Bruttoinlandprodukt dank dieser Verträge im Verlauf der nächsten zehn Jahre zusätzlich um zirka zwei Prozent wachsen dürfte.» Und: «Dank der zusammen mit den Sozialpartnern ausgearbeiteten flankierenden Massnahmen besteht ein umfassender Schutz vor Lohn- und Sozialdumping.»

Zu den Fakten: Das Bruttoinlandprodukt wuchs lediglich um zusätzlich 0,7 Prozent! Und das Bruttoinlandprodukt pro Kopf blieb stabil. Kommt hinzu, dass die Exporte in die EU-Staaten seit 2002 um 0, 5 Prozent weniger wuchsen als vor 2002. Dies, obwohl die Anzahl EU-Staaten seit 2002 von 15 auf 28 (beziehungsweise 27, Austritt GB) stieg. Tatsache ist, dass die damaligen Experten nicht zwei Prozent Wirtschaftswachstum geschätzt haben. Vielmehr haben sie im Jahr 2000 festgestellt, dass die Wirtschaft jährlich um zwei Prozent zusätzlich wachsen muss, um die negativen Folgen der Personenfreizügigkeit beziehungsweise der Zuwanderung abzufedern.

Jeder Unternehmer weiss, dass Umsatzwachstum noch lange nicht zu mehr Gewinn führt. So bedeutet auch Wirtschaftswachstum nicht automatisch Steigerung des Wohlstandes. Und da das vom Bundesrat propagierte Wachstum nachweislich nie stattgefunden hat, müssen die Bürgerinnen und Bürger nun die negativen Folgen der Bilateralen Abkommen selbst tragen. Ein Ja zur Begrenzungsinitiative trägt dazu bei, diese Entwicklung zu stoppen.


Pirmin Schwander, Nationalrat SVP

Pinocchio lebt

Zur Begrenzungsinitiative

Am 27. September werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Begrenzungsinitiative abstimmen. Wer sich etwas näher mit den aktuellen Diskussionen zu dieser Initiative befasst, stellt fest, dass die Gegner dieser Initiative mit vielen Unwahrheiten operieren.

Die Gegner nennen die Begrenzungsinitiative nun plötzlich Kündigungsinitiative. Es wird etwa behauptet, dass alle bilateralen Verträge bei einem Nein automatisch gekündigt würden. Tatsache ist, dass die Initiative verlangt, dass der Bundesrat das Freizügigkeitsabkommen mit der EU neu verhandelt. Erst wenn die EU nicht dazu bereit ist, das Freizügigkeitsabkommen neu zu verhandeln, wird eine Kündigung in Kauf genommen. Ergibt sich innerhalb eines Jahres keine Einigung, soll der Bundesrat das Abkommen kündigen – aber erst dann.

Weiter wird oft behauptet, die bilateralen Verträge würden aufgrund der Guillotine-Klausel gekündigt. Die Wahrheit ist, dass von den weit über 100 Abkommen lediglich die sieben Abkommen der Bilateralen I hinfällig würden, wobei sechs dieser Abkommen überwiegend im Interesse der EU sind, wie beispielsweise das Verkehrsabkommen unter anderem mit der Regelung des Transitverkehrs.

Ebenfalls wird behauptet, dass bei einer Annahme der Begrenzungsinitiative die Schweiz in eine tiefe Rezession fallen würde. Tatsache ist, dass der Zugang zum europäischen Wirtschaftsraum durch das Freihandelsabkommen von 1972 zwischen der EU und der Schweiz unter den Vorgaben der Welthandelsorganisation geregelt ist. 90 Prozent der Schweizer Exporte in die EU sind durch diese Abkommen gesichert und geregelt und wären somit von einer Aufkündigung der Bilateralen nicht betroffen. Lediglich 5 Prozent der Exporte in die EU werden durch die bilateralen Verträge geregelt.

Lassen Sie sich durch die Angstmacherei aufgrund falscher Behauptungen nicht erpressen.


Roman Bürgi, Kantonsrat SVP, Goldau