Rückblick auf die Gemeindeversammlung vom 29.4.2021

Beschluss der Gemeindeversammlung gemäss Home Page der Gemeinde Lachen

Beschlussfassung über einen Kredit von CHF 2‘000‘000 für die Projektierung eines Neubaus einer Dreifachturnhalle mit Mehrzwecknutzung und Tiefgarage auf dem Seeplatz in Lachen

Die Gemeindeversammlung hat folgendem Abänderungsantrag zugestimmt:
„Erhöhung des Kredites um CHF 360’000 auf insgesamt CHF 2’360’000 mit dem Auftrag, beim alten EW-Gebäude am Winkelweg zusätzlich eine oberirdische Parkierungsanlage zu projektieren.“ Das Geschäft wurde an die Urne überwiesen.

Haltung der SVP Lachen

Mit der Projektierung soll die Machbarkeit der Tiefgargenvarianten geprüft werden. Wie aufwendig sich der Bau gestalten wird, kann erst im Rahmen der Projektierung zuverlässig ermittelt werden.

Die Erweiterung des Auftrags beim alten EW-Gebäude zusätzlich eine oberirdische Parkierungsanlage zu projektieren ist aus Sicht unserer Parteileitung zu eng gefasst. Aus diesem Grund stellte Donat Schwyter an der Versammlung folgenden Gegenantrag zum Antrag Adelbert Stähli:

„Der Gemeinderat soll bei einer alternativen Standortwahl frei sein bei der neuen Parkierungsanlage und sich nicht nur auf den alten EW Standort konzentrieren müssen“.

Begründung:

  • Der Standort ist zu weit weg für eine effiziente Nutzung des Mehrzweckgebäudes und der Oberstufe Sek 1 March.
  • Die Zufahrt und Erschliessung erfolgt über die 20-er-Zone Seidenstrasse in denen es am meisten Fussgängerverkehr hat.

In der Abstimmung siegte der Antrag von Adelbert Stähli über denjenigen von SVP-Co-Präsident Donat Schwyter mit 62 zu 37 Stimmen.

Die Liegenschaft des alten EW Gebäudes am Winkelweg umfasst die Parzellen 414 und 293. Für den Leser des Beschlusses ist unklar ob auch das Grundstück 417 „Parkplatz Zentrum“ dazu gehört. Mit dem Antrag der SVP wäre sichergestellt gewesen, dass auch der „Parkplatz Zentrum“ Bestandteil des Projekts wäre.

Noch nicht abschliessend geklärt ist die Frage der Zonenkonformität eines oberirdischen Parkhauses in der Kernzone I.

Parteileitung SVP Lachen

Das bedenkliche Spiel mit dem ominösen R-Wert

Das steckt dahinter: R-Wert erneut nach unten korrigiert
(Quelle: Nau.ch 11. April 2021)

Der R-Wert sinkt auf unter 1,0 – und war offenbar auch davor viel zu hoch geschätzt. Kann sich der Bundesrat noch darauf verlassen?

Der Bundesrat will sich bei seinem Lockdown-Lockerungs-Entscheid nächste Woche an Richtwerten orientieren. Darunter der ominöse R-Wert, die Reproduktionszahl, die aussagt, ob die Fallzahlen exponentiell ansteigen oder sinken. Aktuell liegt er bei 0,96 für den 30. März – das lässt viele hoffen, denn alles unter 1,0 ist gut, alles darüber Gefahrenzone.

Doch was soll man davon halten, wenn die federführende ETH den Wert ständig massiv korrigiert? So lag der R-Wert für den 23. März Anfang Woche bei 1,12, die Neuberechnung einen Tag später ergab noch 1,04. Ende Woche dann 1,01, was uns als Gesellschaft natürlich freut, aber auch etwas verunsichert: Geht alles mit rechten Dingen zu?

Der beste Wert ist eigentlich nichts wert.

Zwei Faktoren machen die R-Wert-Statistik so mühsam: Es fliessen nachträglich weitere Daten ein und die Berechnung ist eigentlich eine Schätzung. Und damit per Definition ungenau. So die für den R-Wert zuständige ETH-Professorin Tanja Stadler.

Meine Gedanken
Ist das der aktuelle Stand der Wissenschaft an der ETH? Anhand geschätzter und unsicherer Werte werden der Bevölkerung sehr einschränkende Massnahmen auferlegt.

 

Coronavirus: ETH & BAG korrigieren R-Wert von 0,96 auf 1,10  
(Quelle Nau.ch; 12. April 2021)

Wie erwartet explodiert der R-Wert des Coronavirus. Statt mit 0,96 weist ihn das BAG nun mit 1,10 aus. Was bedeutet das für die nächsten Bundesratsentscheide?

Die Bevölkerung staunte am Freitag nicht schlecht. Die für den 30. März durch die ETH geschätzte Reproduktionszahl betrug nur noch 0,96. Das würde bedeuten: Die Pandemie im Land ist rückläufig, die Infektionszahlen nehmen ab.

Lockerungen der Massnahmen gegen das Coronavirus schienen möglich. Heute nun der vielseits erwartete, beziehungsweise befürchtete «Schock».

Der R-Wert war durch die Behörden nämlich massiv unterschätzt. Statt mit 0,96 – einem Rückgang – weist ihn das BAG nun mit 1,10 für den 30. März aus. Würde heissen: Exponentielles Wachstum.

Die Zahl ist brisant, weil der Bundesrat sie in Betracht zieht, um über Verschärfungen oder Lockerungen der Corona-Massnahmen zu entscheiden. Just vor der richtungsweisenden Sitzung vom Mittwoch ist der Wert nun durch die Decke geschossen.

Meine Gedanken
Wie lange wollen das BAG und der Bundesrat uns anhand des geschätzten und sehr ungenauen R-Werts noch „schützen“? Führt ein solches Verhalten nicht viel mehr zu Vertrauensverlust und Unruhe in der Bevölkerung?

Setzt das BAG und der Bundesrat auf Aussagen von falschen Beratenden?

13. April 2021  Elmar Schwyter

BAG treibt Positivitätsrate künstlich in die Höhe

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Massentests sollen asymptomatische Corona-Fälle aufgespürt werden.
  • Die negativen Resultate sind oft nicht meldepflichtig. Das verfälscht die Statistik.
  • Das BAG gibt zu: Die derzeitige Positivitätsrate ist eine Überschätzung.

Testen, testen, testen: Ende Januar gab der Bundesrat bekannt, dass der Bund für präventive Massentests die Kosten übernimmt. So sollen lokale Infektionsausbrüche des Coronavirus frühzeitig erkannt und bekämpft werden.

Ins Auge gefasst hat der Bundesrat dabei Massentests in Alters- oder Pflegeheimen, an Schulen, in Hotels oder Firmen. Dafür greift der Staat tief in die Taschen – von rund einer Milliarde Franken ist die Rede.

Heute, drei Wochen später, zeigt sich: Die nationalen Testzahlen auf das Coronavirus sind seither nicht gestiegen.

Gleichzeitig ist die Positivitätsrate in den letzten Wochen zwar leicht gesunken, aber eben noch zu wenig, klagt der Bund. Gesundheitsminister Alain Berset verlangt eine Positivitätsrate von unter fünf Prozent, um Beizen zu öffnen und Veranstaltungen zu ermöglichen.

Wie Recherchen von Nau.ch zeigen, ist die aktuelle Berechnung aber eine Farce. Die vom BAG publizierte Positivitätsrate ist verfälscht. Denn die negativen Resultate aus den Massentests fliessen gar nicht in die Statistik.

Überschätzte Positivitätsrate bei Tests auf Coronavirus

Wie BAG-Sprecher Jonas Montani auf Anfrage festhält, gilt die Meldepflicht nur «für medizinische Einrichtungen». Bedeutet: Alle negativen Testresultate aus den präventiven Massentests in Altersheimen, an Schulen oder in Hotels werden nicht erfasst.

Lediglich positive Resultate auf das Coronavirus fliessen in die BAG-Statistik ein. Ausgenommen, es handelt sich um vorbeugendes Testen oder im Rahmen eines Infektionsausbruches. Hier erhält das BAG auch die negativen Resultate.

Beim vorbeugenden, repetitiven Testen müssen also Altersheime oder Schulen negative Resultate nicht melden. Der Grund: Der Prozess werde damit «möglichst kosteneffizient» gestaltet.

Fragt sich: Wie aussagekräftig ist damit die täglich kommunizierte Positivitätsrate? Würden all negativen Tests aus den präventiven Massentests miteinbezogen, würde die Positivititätsrate nämlich sinken.

Auf Nachfrage bestätigt das BAG: «Infolgedessen ist die derzeit messbare Positivitätsrate eine Überschätzung der tatsächlichen Positivitätsrate.»

«Das gezielte Nachtesten von positiven Antigentests kann in der Tat den Anteil der positiven Tests erhöhen», ergänzt das BAG. Dies, da die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Test durch die PCR positiv bestätigt wird, hoch ist. «Erst der PCR-Nachtest fliesst in die Statistik ein. Doppelerfassungen gibt es», ergänzt das BAG.

Quelle: nau.ch, 19. Februar 2021 – 12:08

Um die Frage „Welchen Einfluss hat das Vorgehen des BAG auf die Positivitätsrate?“ zu beantworten hab ich mir anhand fiktiver Zahlen folgende Überlegung gemacht.
Tests in Kliniken: 23‘000; davon positiv: 1‘150; Anteil in Prozent: 5%
Massentests: 10‘000; davon positiv: 500; Anteil in Prozent: 5%
Total Tests: 33‘000, davon positiv: 1‘650; in Prozent: 5%

Berechnung nach BAG (nur positive Resultate bei Massentests berücksichtigt)
Total Tests: 23‘500, davon positiv: 1‘650; in Prozent: 7%

Fazit: Die zu hoch ausgewiesene Positivitätsrate ist sehr fraglich und für ganze Branchen höchst problematisch.

Elmar Schwyter, alt Kantonsrat

Spare in der Zeit, so hast du in der Not !

Die Corona-Massnahmen sind nicht umsonst zu haben. Sie kosten die Steuerzahlenden zur Zeit

  • jeden Tag 144 Millionen Franken
  • jede Stunde 6 Millionen Franken
  • jede Minute 100‘000 Franken

Medien und viele Leute frotzeln1 über Bundesrat Ueli Maurer, weil er an der Medienkonferenz vom 27. 01.2021 mit diesen Zahlen die Bevölkerung einfach und anschaulich über die Konsequenzen der Massnahmen informierte. Es ist seine Aufgabe und Pflicht als Bundesrat die Bevölkerung  verständlich darüber zu informieren.

Es gilt nicht nur „Spare in der Zeit, so hast du in der Not“ sondern auch: Sei in Notzeiten zurückhaltend, denn du weist nicht wie lange diese andauern.

Elmar Schwyter
Alt Kantonsratspräsident

1 frotzeln: ärgern, foppen, hänseln

 

Zwischen Wachstum und Wohlstand

Zu den Bilateralen Abkommen

Im Jahr 2000 verkaufte der Bundesrat die Bilateralen Abkommen mit der EU unter anderem wie folgt: «Die gesamte Wirtschaft wird von den Abkommen profitieren. Experten schätzen, dass unser Bruttoinlandprodukt dank dieser Verträge im Verlauf der nächsten zehn Jahre zusätzlich um zirka zwei Prozent wachsen dürfte.» Und: «Dank der zusammen mit den Sozialpartnern ausgearbeiteten flankierenden Massnahmen besteht ein umfassender Schutz vor Lohn- und Sozialdumping.»

Zu den Fakten: Das Bruttoinlandprodukt wuchs lediglich um zusätzlich 0,7 Prozent! Und das Bruttoinlandprodukt pro Kopf blieb stabil. Kommt hinzu, dass die Exporte in die EU-Staaten seit 2002 um 0, 5 Prozent weniger wuchsen als vor 2002. Dies, obwohl die Anzahl EU-Staaten seit 2002 von 15 auf 28 (beziehungsweise 27, Austritt GB) stieg. Tatsache ist, dass die damaligen Experten nicht zwei Prozent Wirtschaftswachstum geschätzt haben. Vielmehr haben sie im Jahr 2000 festgestellt, dass die Wirtschaft jährlich um zwei Prozent zusätzlich wachsen muss, um die negativen Folgen der Personenfreizügigkeit beziehungsweise der Zuwanderung abzufedern.

Jeder Unternehmer weiss, dass Umsatzwachstum noch lange nicht zu mehr Gewinn führt. So bedeutet auch Wirtschaftswachstum nicht automatisch Steigerung des Wohlstandes. Und da das vom Bundesrat propagierte Wachstum nachweislich nie stattgefunden hat, müssen die Bürgerinnen und Bürger nun die negativen Folgen der Bilateralen Abkommen selbst tragen. Ein Ja zur Begrenzungsinitiative trägt dazu bei, diese Entwicklung zu stoppen.


Pirmin Schwander, Nationalrat SVP

Pinocchio lebt

Zur Begrenzungsinitiative

Am 27. September werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Begrenzungsinitiative abstimmen. Wer sich etwas näher mit den aktuellen Diskussionen zu dieser Initiative befasst, stellt fest, dass die Gegner dieser Initiative mit vielen Unwahrheiten operieren.

Die Gegner nennen die Begrenzungsinitiative nun plötzlich Kündigungsinitiative. Es wird etwa behauptet, dass alle bilateralen Verträge bei einem Nein automatisch gekündigt würden. Tatsache ist, dass die Initiative verlangt, dass der Bundesrat das Freizügigkeitsabkommen mit der EU neu verhandelt. Erst wenn die EU nicht dazu bereit ist, das Freizügigkeitsabkommen neu zu verhandeln, wird eine Kündigung in Kauf genommen. Ergibt sich innerhalb eines Jahres keine Einigung, soll der Bundesrat das Abkommen kündigen – aber erst dann.

Weiter wird oft behauptet, die bilateralen Verträge würden aufgrund der Guillotine-Klausel gekündigt. Die Wahrheit ist, dass von den weit über 100 Abkommen lediglich die sieben Abkommen der Bilateralen I hinfällig würden, wobei sechs dieser Abkommen überwiegend im Interesse der EU sind, wie beispielsweise das Verkehrsabkommen unter anderem mit der Regelung des Transitverkehrs.

Ebenfalls wird behauptet, dass bei einer Annahme der Begrenzungsinitiative die Schweiz in eine tiefe Rezession fallen würde. Tatsache ist, dass der Zugang zum europäischen Wirtschaftsraum durch das Freihandelsabkommen von 1972 zwischen der EU und der Schweiz unter den Vorgaben der Welthandelsorganisation geregelt ist. 90 Prozent der Schweizer Exporte in die EU sind durch diese Abkommen gesichert und geregelt und wären somit von einer Aufkündigung der Bilateralen nicht betroffen. Lediglich 5 Prozent der Exporte in die EU werden durch die bilateralen Verträge geregelt.

Lassen Sie sich durch die Angstmacherei aufgrund falscher Behauptungen nicht erpressen.


Roman Bürgi, Kantonsrat SVP, Goldau

Umweltbewusstes Handeln muss man sich leisten können

Die bei Umweltdiskussionen ins Feld geführten Argumente bezüglich Heizsysteme gaben mir den Anstoss mein praktisches Beispiel genauer zu analysieren. Die Heizung war in die Jahre gekommen, die Umweltvorschriften für Ölbrenner wurden immer wieder verschärft und das Heizöl durch die CO2-Abgabe schrittweise verteuert. Auch war damit zu rechnen, dass in Zukunft durch Umweltvorschriften und CO2-Abgabe die Kosten für den Betrieb einer Ölheizung weiter steigen würden.

Überrascht war ich von den eingeholten Offerten. Der Ersatz der Ölheizung durch ein neues umweltfreundliches Modell wurde mir für knapp CHF 20‘000.- offeriert. Als Alternative kam eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Frage, weil Erdsonden in meinem Wohngebiet nicht erlaubt sind. Offeriert von einer einheimischen Firma für rund CHF 43‘000.-. Parallel dazu zog ich einen Energieberater bei, um zu klären welche weiteren Massnahmen zur Energieeinsparung sinnvoll wären. Wichtigste Massnahme, die Isolation im Estrich von 20 cm auf 35 cm zu erhöhen. Offeriert von einer ortsansässigen Zimmerei für CHF 13‘000.-.

Die Analyse der ersten 3 Jahre mit Variante Wärmepumpe und Dachisolation führten zu Heizkosteneinsparungen von rund Fr. 1500/Jahr verbunden mit höheren Investitionen von CHF 36‘000. Die Mehrkosten werden theoretisch in rund 24 Jahren amortisiert sein, wenn keine Unterhaltsarbeiten anfallen. Was jedoch für bewegliche Teile bei einer Wärmepumpe eine Illusion ist.

Mein Fazit anhand dieses praktischen Beispiels. Umweltbewusstes Handeln hat seinen Preis und den muss man sich leisten können.

Ich befürchte in Zukunft weiter steigende Umweltabgaben welche das Wohnen, besonders bei günstigen Wohnungen, verteuern wird. Diese Entwicklung wird die unteren und mittleren Einkommen treffen und belasten.

Elmar Schwyter

Alt Kantonsrat, Lachen

Leserbrief, erschienen im March-Anzeiger vom 6. November 2019

Signalisation Spital Lachen

Leserbrief

Mit der neuen Verkehrsführung in Lachen mussten Signalisation und Wegweisung angepasst werden. Gut erkennbar ist die Verkehrsführung in die verschiedenen Richtungen sowie auf die Autobahn. Was ich jedoch vermisse sind Wegweiser, die den direkten Weg zum Spital Lachen und den Notfall signalisieren. Für ortsansässige spielt das keine grosse Rolle. Für Auswärtige, die den Notfall möglichst rasch erreichen wollen, ist eine gute Signalisation von grosser Bedeutung.

Die Verkehrsplaner des kantonalen Tiefbauamts haben mein Anliegen geprüft und teilen meine Ansicht. Sie haben mir versichert, dass sie in nächster Zeit Wegweisungssignale „Spital mit Notfallstation“ am Knoten Zürcherstrasse – Feldmoosstrasse und beim Kreisel Rütli anbringen werden.

Ich bedanke mich bei den zuständigen Mitarbeitern des Tiefbauamts für die Unterstützung und die unkomplizierte Art der Zusammenarbeit.


Elmar Schwyter
Alt Kantonsrat, SVP Lachen

26. Februar 2019

20.05.2019

In der Zwischenzeit hat das kantonale Verkehrsamt die Signalisation angebracht.

Signalisation beim Kreisel Rütli
Signalisation Abzweiger St. Gallerstrasse – Feldmosstrasse

Die Sek 1 gehört nach Lachen

Dem «Marchanzeiger» vom 3.9.2014 musste ich entnehmen, dass unser Gemeinderat gegen den Verbleib der Bezirksschule in Lachen ist. Derselbe Gemeinderat notabene, der im Rahmen der Vernehmlassung der «Vision 2030» am 24.11.2011 noch öffentlich verkündet hat (Zitat): «Der Gemeinderat entscheidet, mit dem Bezirk einen Baurechtsvertrag einzugehen, um das Areal der heutigen Bezirksschule für den Weiterverbleib der SEK 1 in Lachen zur Verfügung zu stellen». Was ist da passiert?

Begründet wird der Entscheid nun plötzlich unter anderem damit, dass «die heutige Schulinfrastruktur der SEK 1 March in den nächsten Jahren massiv ausgebaut werden muss.» Ein Blick in die Studie, welcher der Gemeinderat extra für die Erstellung der «Vision 2030» in Auftrag gegeben hat, verrät: die Schülerzahl wird maximal von 480 (Stand 2011) auf ca. 525 (im 2030) erhöht. Warum nachfolgend die Rede von «18 zusätzlichen Räumen» ist, was diesen «massiven Ausbau» nötig mache, bleibt das Geheimnis unserer Pädagogen– und lässt erahnen, weshalb die Bildungsausgaben seit Jahren explodieren. Zu meiner Zeit brauchte es jedenfalls noch nicht für zwei bis drei neue Schüler einen neuen Raum. Oder ist dieser «massive Ausbau» etwa nur Angstmacherei, weil man das Schulhaus einfach nicht mehr will?

Fakt ist: zu einer attraktiven Wohngemeinde gehört ein umfassendes Schulangebot. Die bestehende Infrastruktur soll weiter genutzt werden, anstatt auf der grünen Wiese einen teuren Neubau zu erstellen. Dass dies möglich ist, wurde in der genannten Studie bestätigt. Und von unserem Gemeinderat hätte ich eigentlich erwartet, dass er sich für Lachen einsetzt.
Nun müssen sich halt die Lachnerinnen und Lachner dafür einsetzen, dass die Sek 1 March in Lachen bleibt. Mit einem deutlichen «JA» zum Verbleib der Bezirksschule in Lachen am 28. September 2014 setzen wir ein Zeichen.


Thomas Haas
Lachen

Schwarzer Peter – Schwarzes Schaf

Leserbrief March-Anzeiger

In meiner Jugendzeit kam es oft vor, dass die Bevölkerung von einem «Schwarzen Schaf» sprach, und alle wussten, was damit gemeint war. Darf die Bevölkerung diesen Begriff in der heutigen Zeit überhaupt noch verwenden? Laufen wir Gefahr, falsch verstanden zu werden, wenn wir diesen Begriff aussprechen? Dürfen wir in Zukunft noch von Schwarzarbeit sprechen? Personen, die unsere Sprache – die sprachlichen Finessen – nicht kennen, könnten uns falsch verstehen. Schwarzarbeit wir von einem Schwarzarbeiter ausgeführt. Da könnte ja jemand verstehen, ein Schwarzer, der arbeitet, und das wiederum könnte als rassistisch ausgelegt werden.

Darf in Zukunft das Spiel «Schwarzer Peter» noch gespielt werden? Darf in der Finanzwelt noch von Schwarzgeld gesprochen werden? Darf es in Zukunft noch Schwarzfahrer geben? Oder werden solche und weitere Begriffe auf eine schwarze Liste gesetzt. All diese Begriffe könnten falsch verstanden werden. Müssen wir in Zukunft einfach den Mund halten? Wie gut haben es da die Satiriker. Sie können mit spitzer Feder und spitzer Zunge ihre Meinung frei äussern.


Elmar Schwyter, Lachen,
Kantonsrat SVP