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Zur Begrenzungsinitiative

Am 27. September werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Begrenzungsinitiative abstimmen. Wer sich etwas näher mit den aktuellen Diskussionen zu dieser Initiative befasst, stellt fest, dass die Gegner dieser Initiative mit vielen Unwahrheiten operieren.

Die Gegner nennen die Begrenzungsinitiative nun plötzlich Kündigungsinitiative. Es wird etwa behauptet, dass alle bilateralen Verträge bei einem Nein automatisch gekündigt würden. Tatsache ist, dass die Initiative verlangt, dass der Bundesrat das Freizügigkeitsabkommen mit der EU neu verhandelt. Erst wenn die EU nicht dazu bereit ist, das Freizügigkeitsabkommen neu zu verhandeln, wird eine Kündigung in Kauf genommen. Ergibt sich innerhalb eines Jahres keine Einigung, soll der Bundesrat das Abkommen kündigen – aber erst dann.

Weiter wird oft behauptet, die bilateralen Verträge würden aufgrund der Guillotine-Klausel gekündigt. Die Wahrheit ist, dass von den weit über 100 Abkommen lediglich die sieben Abkommen der Bilateralen I hinfällig würden, wobei sechs dieser Abkommen überwiegend im Interesse der EU sind, wie beispielsweise das Verkehrsabkommen unter anderem mit der Regelung des Transitverkehrs.

Ebenfalls wird behauptet, dass bei einer Annahme der Begrenzungsinitiative die Schweiz in eine tiefe Rezession fallen würde. Tatsache ist, dass der Zugang zum europäischen Wirtschaftsraum durch das Freihandelsabkommen von 1972 zwischen der EU und der Schweiz unter den Vorgaben der Welthandelsorganisation geregelt ist. 90 Prozent der Schweizer Exporte in die EU sind durch diese Abkommen gesichert und geregelt und wären somit von einer Aufkündigung der Bilateralen nicht betroffen. Lediglich 5 Prozent der Exporte in die EU werden durch die bilateralen Verträge geregelt.

Lassen Sie sich durch die Angstmacherei aufgrund falscher Behauptungen nicht erpressen.


Roman Bürgi, Kantonsrat SVP, Goldau

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