Keine Steuern auf Vorrat

Die SVP Lachen erachtet eine Steuererhöhung als nicht angebracht. Das budgetierte Defizit kann mit einem haushälterischem Umgang reduziert werden.

Mit dem harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM 2) und den neuen Rechnungslegungsvorschriften soll den Behörden, aber auch der Öffentlichkeit ein klares und wahrheitsgetreues Bild der effektiven Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aufgezeigt werden. Im Sinne einer allgemeinen Zielsetzung soll damit der Grundsatz der „true and fair view“ in der Rechnungslegung verfolgt werden.

Bis dieses Ziel erreicht werden kann, müssen sich alle Instanzen mit den vorgegebenen Änderungen vertraut machen und zuerst Erfahrungen sammeln. Ein Vergleich mit dem bisherigen Voranschlag ist nicht möglich.

Die Gemeinde rechnet für 2021 mit einem Aufwandüberschuss von rund 4‘594 Mio. Franken bei Nettoinvestitionen von 4‘547 Mio. Franken. Trotz der ungewissen Lage rechnet die Gemeinde mit konstanten Steuereinnahmen bei juristischen und nur mit geringem Rückgang bei natürlichen Personen. Damit liegt die Gemeinde in einem Vergleich etwa im Rahmen des Budgets 2019. Wobei der Aufwandüberschuss 2019 – wie so oft – wesentlich geringer ausgefallen ist als budegtiert.

Härtefallklausel wird nicht genutzt

Wesentlichster Punkt im Voranschlag 2021 ist die vom Gemeinderat beantragte Steuererhöhung von 95% auf 98% einer Einheit. Interessant sind die Begründungen. „Hauptgründe sind die Finanzierung der in Planung befindlichen grossen Infrastrukturprojekte, ohne einen weiteren Anstieg der Schulden zu verursachen. Aber auch die Tatsache, dass immer mehr nicht beinflussbare Kosten seitens des Kantons auf die Gemeinden verlagert werden, zwingt den Gemeinderat zu dieser bedauerlichen Erhöhung.“ Die Verlagerungen werden jedoch nicht genauer genannt. Für 2021 prognostiziert die Gemeinde Lachen trotz Steuererhöhung einen Aufwandüberschuss/ein Defizit von rund 4.6 Mio. Franken. Dabei werden zusätzliche Abschreibungen von 990‘000 Franken für Seebad und kombinierte Anlage vorgeschlagen. Die im neuen Gesetz vorgesehene Härtefallklausel wird nicht genutzt, um die Abschreibungen zu glätten.

Die SVP Lachen ist der Meinung, dass eine Steuererhöhung von 3%, was Mehreinnahmen von rund 600‘000 Franken bedeutet, in der aktuellen Lage nicht angebracht ist. Dem Bürger und unserem Gewerbe soll in dieser schwierigen Zeit nicht mehr Geld durch die Gemeinde entzogen werden. Wir sind überzeugt, dass mit haushälterischem Umgang das Defizit reduziert und dadurch auf eine Steuererhöhung verzichtet werden kann. Wie Erfahrungen zeigen, budgetieren Säckelmeister oftmals zu pessimistisch. Auch ist noch nicht sicher, ob alle geplanten Investitionen im vorgesehenen Zeitplan realisiert werden können. Wir empfehlen dem Gemeinderat, zuerst mit der neuen Rechnungslegung Erfahrungen zu sammeln und anschliessend die genauen Auswirkungen zu analysieren. Auch müssen zuerst die Auswirkungen der per 1. Januar 2020 eingeführten Steuerreform STAF abgewartet werden. Der Erhebung von zusätzlichen Steuern auf Vorrat können wir nicht zustimmen.

SVP Lachen

Redaktionelle Freiheit – oder wie der Inhalt von Leserbriefen durch Journalisten falsch wiedergegeben werden kann

Geschätzte Parteimitglieder

Habt ihr den Leserbrief von Thomas Haas im March-Anzeiger vom Montag 9.11.2020 „Keine Steuermillionen verschleudern“ gelesen? Plötzlich plädiert der Fraktionschef der SVP-Fraktion für die Verteilung von Steuermillionen. Im ersten Moment hab ich mir die Augen gerieben und die Brillengläser geputzt.

Die Rückfrage bei Thomas Haas hat ergeben, dass die Redaktion den Leserbrief nach ihrer Vorstellung publizierte.

Leserbrief im March-Anzeiger
Korrigenda das March-Anzeigers

Die falsche Aussage ist leider publiziert und damit sind die Leser falsch informiert. Gemachte Erfahrungen zeigen, dass redaktionelle Korrekturen bei den Lesenden wenig Beachtung finden. Eine Entschuldigung der Redaktion dürfte man erwarten.

Hier der Wortlaut des ursprünglichen Leserbriefs:

NEIN zu Geld zurück in den Kanton Schwyz

“Geld zurück in den Kanton Schwyz” – mit diesem verführerischen Slogan werben die Befürworter des Energieförderprogramms für zusätzliche Steuermillionen. Man will also 2.5 Millionen Steuerfranken aus der Schwyzer Staatskasse entnehmen, um Steuergelder zu holen, welche zuvor dem Bürger und der Wirtschaft mittels CO2-Abgabe entzogen wurden. In Tat und Wahrheit handelt es sich also um den Ausbau eines staatlichen Subventionsprogramms, bei dem einige Wenige profitieren und der Steuerzahler bezahlt. Und es ist völlig klar: je mehr Kantone ihre Energieförderprogramme ausbauen, desto mehr muss der Topf in Bern mit noch höheren Steuern gefüllt werden.

Diese staatliche Umverteilung muss dringend gestoppt werden. Gerade in diesen schwierigen Zeiten können wir uns keine Verschleuderung von Steuergeldern leisten, sondern müssen wir sparsam mit dem Staatshaushalt umgehen. Ich stimme deshalb am 29. November NEIN zum Gegenvorschlag zur Geld-zurück-Initiative.

Parteileitung SVP Lachen