Reproduktionszahl R vom BAG nachträglich mehrmals korrigiert

Die Reproduktionszahl R sorgte in den letzten Wochen für eine Menge Diskussionsstoff. Zuerst meldete das BAG am Mittwoch 3.2.21 für den 22.1.21 einen R-Wert von 1,01. Erstmals seit anfangs Dezember erreicht der R-Wert mehr als 1. Ein Wert von 1,01 bedeutet, dass 100 Infizierte 101 Personen neu anstecken. Dieser Wert wurde wenige Tage später still und leise auf 0,92 korrigiert.
Die Fallzahlen des Coronavirus kennen seit Wochen nur eine Richtung: nach unten. Am Freitag 5.2.21 meldete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen Rückgang der Fälle von über 20 Prozent gegenüber der Vorwoche.
Dennoch waren viele weiterhin nervös. Wegen der offenbar ansteckenderen Mutation warnt die wissenschaftliche Taskforce vor einer Explosion der Fallzahlen. Und die ETH untermauerte diese Befürchtung. Denn trotz massiv sinkenden Zahlen wies das BAG am 11.2.21 einen R-Wert von 0,99 für den 29.1.21 aus.
Die Behörde musste ein weiteres Mal korrigieren. Still und leise korrigiert das BAG am Freitag 12.2.21 den Wert für den 29. 1.21 von 0,99 auf 0,89 – ein massiver Unterschied. Und auch ein wichtiger: Denn die Landesregierung schenkt dem R-Wert bei Entscheiden über die Schliessung ganzer Branchen eine immense Beachtung.
Die verantwortliche ETH-Professorin, die für die Berechnung des R-Werts meinte zu den falschen Angaben. Für sie sei wichtig, dass die Menschen verstehen würden, dass der R-Wert immer nur eine Schätzung sei und einen Trend darstelle, wie sich die Pandemie vor rund zwei Wochen entwickelt habe. Einen «wahren» R-Wert könne man gar nicht ermitteln.

Der R-Wert ist ein wichtiger Faktor für Entscheide des Bundesrates. Liefert die Wissenschaft fehlerhafte Berechnungen, kann das zu Fehlentscheiden führen und die Glaubwürdigkeit massiv schädigen. Und ein Schätzwert der auf zwei Stellen nach dem Komma angegeben wird gaukelt uns Genauigkeit vor die so nicht stimmt. Eine sehr bedenkliche Entwicklung.

Elmar Schwyter

Mitwirkung Planungs- und Baureglement, Zonenplan Lachen

Zonenplan Lachen

Neue Aenderung

Parzelle Nr. 170 äussere Haab soll neu ganz in der Zone Oe zugeteilt werden. d.h. der öffentliche Parkplatz neben dem Hotel Marina soll von Zone K1 in die Zone Oe umgezont werden.

Begründung

Die Fläche des öffentlichen Parkplatzes an der Hafenstrasse neben dem Hotel Marina hat bereits öffentlichen Charakter. Eine Nutzung oder Überbauung dieser Fläche für private Zwecke ist nicht von öffentlichem Interesse und wäre politisch kaum durchsetzbar. Deshalb soll diese Fläche neu in die öffentliche Zone Oe umgezont werden.

Mitwirkung eingereicht 27.12.2018

Dokument Mitwirkung

Der Corona-Blindflug geht weiter

Bereits im Juni schlug die Taskforce vor, flächendeckende Sequenzierungen vorzunehmen. Das BAG setzte den Vorschlag jedoch nicht um. Weshalb, will das BAG nicht sagen.

Vor 22 Tagen beschloss der Bundesrat strikte Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Die neuen Regeln sind einschneidend: Schweizerinnen und Schweizer dürfen sich höchstens noch in Gruppen von fünf Personen treffen, Einkaufsläden bleiben bis mindestens Ende Februar zu. Vielleicht sogar noch länger. Bundesrat Alain Berset sagte diesen Mittwoch in Bern: «Man kann nicht davon ausgehen, dass Ende Februar grossflächige Lockerungen möglich sind.»

Der Grund für die Massnahmen: Das Coronavirus ist mutiert, allen voran der Mutant B.1.1.7 breitet sich in der Schweiz aus.

Doch wie stark der Mutant B.1.1.7 – und auch die weiteren Mutanten – in der Schweiz verbreitet sind, wusste der Bundesrat zum Zeitpunkt, als er die Ladenschliessungen anordnete, nicht. Die Datenlage zu den Mutanten ist in der Schweiz bescheiden.

Mitte Januar wurde gerade mal jeder 100. positive Corona-Test sequenziert. Nur wenn man einen Test sequenziert, kann man überhaupt herausfinden, ob es sich um einen Mutanten handelt. Bei 99 Prozent der Tests wurde dies demnach nicht gemacht. Ein Blindflug.

Quelle: Watson 04.02.21, 09:03;  04.02.21, 09:34

Meine Recherchen

Sequenzierung, Untersuchung des Virus-Erbguts

Die Mutationen des Corona-Virus machen Virologen wie Gesundheitspolitikern derzeit grosse Sorgen. Um solchen Mutationen auf die Spur zu kommen, muss das Erbgut der Viren genauer untersucht werden. Sequenzierung, so nennt sich die Untersuchung des Virus-Erbguts. Dabei wird der Bauplan des Virus entschlüsselt und so können auch Mutationen entdeckt werden.

Gemäss FAZ macht Island konsequent Jagd auf die Mutanten

„Für die eigentliche Sequenzierung benötigen wir relativ wenig Zeit“, sagt der Leiter des Labors von Decode Genetics, Olafur Thor Magnusson. Etwa drei Stunden reichten aus, um den Virusstamm zu bestimmen. Der gesamte Prozess von der Isolierung der DNA bis zur Sequenzierung nimmt bis zu eineinhalb Tage in Anspruch.

„Die Sequenzierung der Proben ist der Schlüssel, um den Stand und die Entwicklung der Epidemie zu verfolgen“, sagt Gesundheitsministerin Svandis Svavarsdottir. Die dadurch gewonnenen Informationen dienen den Behörden als Grundlage, um über gezielte Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu entscheiden.

Quelle: www.faz.net

Haltung des BAG
Das BAG stützt sich auf wissenschaftliche Informationen aus England ab.

Mögliche Gründe für die Zurückhaltung des BAG
Einerseits die Kosten. Eine Sequenzierung kostet in der Grössenordnung zwischen etwa 150 und 200 Euro und sie müsste natürlich von jemandem bezahlt werden.
Andererseits die Auslastung der zuständigen Labors oder die fehlende notwendige Infrastruktur.

Fazit: Je intensiver man sich mit dem Thema befasst umso mehr kommen Zweifel an den vom Bundesrat getroffenen und angeordneten Massnahmen.

Elmar Schwyter, Alt Kantonsrat

Spare in der Zeit, so hast du in der Not !

Die Corona-Massnahmen sind nicht umsonst zu haben. Sie kosten die Steuerzahlenden zur Zeit

  • jeden Tag 144 Millionen Franken
  • jede Stunde 6 Millionen Franken
  • jede Minute 100‘000 Franken

Medien und viele Leute frotzeln1 über Bundesrat Ueli Maurer, weil er an der Medienkonferenz vom 27. 01.2021 mit diesen Zahlen die Bevölkerung einfach und anschaulich über die Konsequenzen der Massnahmen informierte. Es ist seine Aufgabe und Pflicht als Bundesrat die Bevölkerung  verständlich darüber zu informieren.

Es gilt nicht nur „Spare in der Zeit, so hast du in der Not“ sondern auch: Sei in Notzeiten zurückhaltend, denn du weist nicht wie lange diese andauern.

Elmar Schwyter
Alt Kantonsratspräsident

1 frotzeln: ärgern, foppen, hänseln

 

Schutz der Gesundheit der Menschen hat Priorität

Entgegen der vielen Kommentare in den sozialen Medien hat die SVP sehr früh auf die Problematik der Pandemie aufmerksam gemacht.

NR Verena Herzog führte an der Medienkonferenz vom 31.03.2020 folgendes aus:

Wir alle können durch Einhalten ein paar weniger Verhaltensregeln wesentlich dazu beitragen, dass

  1. möglichst wenig Menschen erkranken
  2. unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird
  3. bald möglichst wieder gearbeitet und
    unser gesellschaftliches Leben wieder normalisiert werden kann.

Lesen Sie die ausführliche Medienmitteilung zum Thema “Schutz der Gesundheit der Menschen hat Priorität

Fazit: Ich bin immer wieder überrascht wie schlecht die breite Bevölkerung über die Haltung der SVP informiert ist.

Elmar Schwyter

Die Notlüge des Bundes, Hygienemasken seien wirkungslos

Am 31.03.2020 forderte NR Verena Herzog an der Medienkonferenz der SVP vom Bund eine Informationskampagne zum korrekten Gebrauch von Hygienemasken. Die bisherigen Informationen seien irreführend, das wirke sich nun negativ aus. “Die Behauptung des BAG, dass Hygienemasken wirkungslos seien, ist völlig falsch und eine reine Notlüge, weil die Pflichtlager nicht gefüllt sind”, sagte Herzog. Solche Masken böten Einzelnen zwar keinen vollständigen Schutz, könnten aber in Kombination mit den anderen Massnahmen dazu beitragen, dem Virus die Verbreitung zu erschweren.

Einführung der Maskenpflicht durch den Bund im ÖV

Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni 2020 steigenden Fallzahlen verstärkt der Bundesrat die Schutzmassnahmen und beschliesst in einem Grundsatzentscheid eine durchgehende Maskenpflicht in allen öffentlichen Transportmitteln. Personen ab 12 Jahren müssen ab Montag, 6. Juli 2020, in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen eine Maske tragen.

Fazit

Meine Recherchen zeigen, dass die SVP früh auf die mögliche, positive Wirkung des Maskentragens aufmerksam gemacht hat.

Elmar Schwyter

Keine Steuern auf Vorrat

Die SVP Lachen erachtet eine Steuererhöhung als nicht angebracht. Das budgetierte Defizit kann mit einem haushälterischem Umgang reduziert werden.

Mit dem harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM 2) und den neuen Rechnungslegungsvorschriften soll den Behörden, aber auch der Öffentlichkeit ein klares und wahrheitsgetreues Bild der effektiven Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aufgezeigt werden. Im Sinne einer allgemeinen Zielsetzung soll damit der Grundsatz der „true and fair view“ in der Rechnungslegung verfolgt werden.

Bis dieses Ziel erreicht werden kann, müssen sich alle Instanzen mit den vorgegebenen Änderungen vertraut machen und zuerst Erfahrungen sammeln. Ein Vergleich mit dem bisherigen Voranschlag ist nicht möglich.

Die Gemeinde rechnet für 2021 mit einem Aufwandüberschuss von rund 4‘594 Mio. Franken bei Nettoinvestitionen von 4‘547 Mio. Franken. Trotz der ungewissen Lage rechnet die Gemeinde mit konstanten Steuereinnahmen bei juristischen und nur mit geringem Rückgang bei natürlichen Personen. Damit liegt die Gemeinde in einem Vergleich etwa im Rahmen des Budgets 2019. Wobei der Aufwandüberschuss 2019 – wie so oft – wesentlich geringer ausgefallen ist als budegtiert.

Härtefallklausel wird nicht genutzt

Wesentlichster Punkt im Voranschlag 2021 ist die vom Gemeinderat beantragte Steuererhöhung von 95% auf 98% einer Einheit. Interessant sind die Begründungen. „Hauptgründe sind die Finanzierung der in Planung befindlichen grossen Infrastrukturprojekte, ohne einen weiteren Anstieg der Schulden zu verursachen. Aber auch die Tatsache, dass immer mehr nicht beinflussbare Kosten seitens des Kantons auf die Gemeinden verlagert werden, zwingt den Gemeinderat zu dieser bedauerlichen Erhöhung.“ Die Verlagerungen werden jedoch nicht genauer genannt. Für 2021 prognostiziert die Gemeinde Lachen trotz Steuererhöhung einen Aufwandüberschuss/ein Defizit von rund 4.6 Mio. Franken. Dabei werden zusätzliche Abschreibungen von 990‘000 Franken für Seebad und kombinierte Anlage vorgeschlagen. Die im neuen Gesetz vorgesehene Härtefallklausel wird nicht genutzt, um die Abschreibungen zu glätten.

Die SVP Lachen ist der Meinung, dass eine Steuererhöhung von 3%, was Mehreinnahmen von rund 600‘000 Franken bedeutet, in der aktuellen Lage nicht angebracht ist. Dem Bürger und unserem Gewerbe soll in dieser schwierigen Zeit nicht mehr Geld durch die Gemeinde entzogen werden. Wir sind überzeugt, dass mit haushälterischem Umgang das Defizit reduziert und dadurch auf eine Steuererhöhung verzichtet werden kann. Wie Erfahrungen zeigen, budgetieren Säckelmeister oftmals zu pessimistisch. Auch ist noch nicht sicher, ob alle geplanten Investitionen im vorgesehenen Zeitplan realisiert werden können. Wir empfehlen dem Gemeinderat, zuerst mit der neuen Rechnungslegung Erfahrungen zu sammeln und anschliessend die genauen Auswirkungen zu analysieren. Auch müssen zuerst die Auswirkungen der per 1. Januar 2020 eingeführten Steuerreform STAF abgewartet werden. Der Erhebung von zusätzlichen Steuern auf Vorrat können wir nicht zustimmen.

SVP Lachen

Redaktionelle Freiheit – oder wie der Inhalt von Leserbriefen durch Journalisten falsch wiedergegeben werden kann

Geschätzte Parteimitglieder

Habt ihr den Leserbrief von Thomas Haas im March-Anzeiger vom Montag 9.11.2020 „Keine Steuermillionen verschleudern“ gelesen? Plötzlich plädiert der Fraktionschef der SVP-Fraktion für die Verteilung von Steuermillionen. Im ersten Moment hab ich mir die Augen gerieben und die Brillengläser geputzt.

Die Rückfrage bei Thomas Haas hat ergeben, dass die Redaktion den Leserbrief nach ihrer Vorstellung publizierte.

Leserbrief im March-Anzeiger
Korrigenda das March-Anzeigers

Die falsche Aussage ist leider publiziert und damit sind die Leser falsch informiert. Gemachte Erfahrungen zeigen, dass redaktionelle Korrekturen bei den Lesenden wenig Beachtung finden. Eine Entschuldigung der Redaktion dürfte man erwarten.

Hier der Wortlaut des ursprünglichen Leserbriefs:

NEIN zu Geld zurück in den Kanton Schwyz

“Geld zurück in den Kanton Schwyz” – mit diesem verführerischen Slogan werben die Befürworter des Energieförderprogramms für zusätzliche Steuermillionen. Man will also 2.5 Millionen Steuerfranken aus der Schwyzer Staatskasse entnehmen, um Steuergelder zu holen, welche zuvor dem Bürger und der Wirtschaft mittels CO2-Abgabe entzogen wurden. In Tat und Wahrheit handelt es sich also um den Ausbau eines staatlichen Subventionsprogramms, bei dem einige Wenige profitieren und der Steuerzahler bezahlt. Und es ist völlig klar: je mehr Kantone ihre Energieförderprogramme ausbauen, desto mehr muss der Topf in Bern mit noch höheren Steuern gefüllt werden.

Diese staatliche Umverteilung muss dringend gestoppt werden. Gerade in diesen schwierigen Zeiten können wir uns keine Verschleuderung von Steuergeldern leisten, sondern müssen wir sparsam mit dem Staatshaushalt umgehen. Ich stimme deshalb am 29. November NEIN zum Gegenvorschlag zur Geld-zurück-Initiative.

Parteileitung SVP Lachen