Rückblick auf die Gemeindeversammlung vom 29.4.2021

Beschluss der Gemeindeversammlung gemäss Home Page der Gemeinde Lachen

Beschlussfassung über einen Kredit von CHF 2‘000‘000 für die Projektierung eines Neubaus einer Dreifachturnhalle mit Mehrzwecknutzung und Tiefgarage auf dem Seeplatz in Lachen

Die Gemeindeversammlung hat folgendem Abänderungsantrag zugestimmt:
“Erhöhung des Kredites um CHF 360’000 auf insgesamt CHF 2’360’000 mit dem Auftrag, beim alten EW-Gebäude am Winkelweg zusätzlich eine oberirdische Parkierungsanlage zu projektieren.” Das Geschäft wurde an die Urne überwiesen.

Haltung der SVP Lachen

Mit der Projektierung soll die Machbarkeit der Tiefgargenvarianten geprüft werden. Wie aufwendig sich der Bau gestalten wird, kann erst im Rahmen der Projektierung zuverlässig ermittelt werden.

Die Erweiterung des Auftrags beim alten EW-Gebäude zusätzlich eine oberirdische Parkierungsanlage zu projektieren ist aus Sicht unserer Parteileitung zu eng gefasst. Aus diesem Grund stellte Donat Schwyter an der Versammlung folgenden Gegenantrag zum Antrag Adelbert Stähli:

„Der Gemeinderat soll bei einer alternativen Standortwahl frei sein bei der neuen Parkierungsanlage und sich nicht nur auf den alten EW Standort konzentrieren müssen“.

Begründung:

  • Der Standort ist zu weit weg für eine effiziente Nutzung des Mehrzweckgebäudes und der Oberstufe Sek 1 March.
  • Die Zufahrt und Erschliessung erfolgt über die 20-er-Zone Seidenstrasse in denen es am meisten Fussgängerverkehr hat.

In der Abstimmung siegte der Antrag von Adelbert Stähli über denjenigen von SVP-Co-Präsident Donat Schwyter mit 62 zu 37 Stimmen.

Die Liegenschaft des alten EW Gebäudes am Winkelweg umfasst die Parzellen 414 und 293. Für den Leser des Beschlusses ist unklar ob auch das Grundstück 417 „Parkplatz Zentrum“ dazu gehört. Mit dem Antrag der SVP wäre sichergestellt gewesen, dass auch der „Parkplatz Zentrum“ Bestandteil des Projekts wäre.

Noch nicht abschliessend geklärt ist die Frage der Zonenkonformität eines oberirdischen Parkhauses in der Kernzone I.

Parteileitung SVP Lachen

Das bedenkliche Spiel mit dem ominösen R-Wert

Das steckt dahinter: R-Wert erneut nach unten korrigiert
(Quelle: Nau.ch 11. April 2021)

Der R-Wert sinkt auf unter 1,0 – und war offenbar auch davor viel zu hoch geschätzt. Kann sich der Bundesrat noch darauf verlassen?

Der Bundesrat will sich bei seinem Lockdown-Lockerungs-Entscheid nächste Woche an Richtwerten orientieren. Darunter der ominöse R-Wert, die Reproduktionszahl, die aussagt, ob die Fallzahlen exponentiell ansteigen oder sinken. Aktuell liegt er bei 0,96 für den 30. März – das lässt viele hoffen, denn alles unter 1,0 ist gut, alles darüber Gefahrenzone.

Doch was soll man davon halten, wenn die federführende ETH den Wert ständig massiv korrigiert? So lag der R-Wert für den 23. März Anfang Woche bei 1,12, die Neuberechnung einen Tag später ergab noch 1,04. Ende Woche dann 1,01, was uns als Gesellschaft natürlich freut, aber auch etwas verunsichert: Geht alles mit rechten Dingen zu?

Der beste Wert ist eigentlich nichts wert.

Zwei Faktoren machen die R-Wert-Statistik so mühsam: Es fliessen nachträglich weitere Daten ein und die Berechnung ist eigentlich eine Schätzung. Und damit per Definition ungenau. So die für den R-Wert zuständige ETH-Professorin Tanja Stadler.

Meine Gedanken
Ist das der aktuelle Stand der Wissenschaft an der ETH? Anhand geschätzter und unsicherer Werte werden der Bevölkerung sehr einschränkende Massnahmen auferlegt.

 

Coronavirus: ETH & BAG korrigieren R-Wert von 0,96 auf 1,10  
(Quelle Nau.ch; 12. April 2021)

Wie erwartet explodiert der R-Wert des Coronavirus. Statt mit 0,96 weist ihn das BAG nun mit 1,10 aus. Was bedeutet das für die nächsten Bundesratsentscheide?

Die Bevölkerung staunte am Freitag nicht schlecht. Die für den 30. März durch die ETH geschätzte Reproduktionszahl betrug nur noch 0,96. Das würde bedeuten: Die Pandemie im Land ist rückläufig, die Infektionszahlen nehmen ab.

Lockerungen der Massnahmen gegen das Coronavirus schienen möglich. Heute nun der vielseits erwartete, beziehungsweise befürchtete «Schock».

Der R-Wert war durch die Behörden nämlich massiv unterschätzt. Statt mit 0,96 – einem Rückgang – weist ihn das BAG nun mit 1,10 für den 30. März aus. Würde heissen: Exponentielles Wachstum.

Die Zahl ist brisant, weil der Bundesrat sie in Betracht zieht, um über Verschärfungen oder Lockerungen der Corona-Massnahmen zu entscheiden. Just vor der richtungsweisenden Sitzung vom Mittwoch ist der Wert nun durch die Decke geschossen.

Meine Gedanken
Wie lange wollen das BAG und der Bundesrat uns anhand des geschätzten und sehr ungenauen R-Werts noch „schützen”? Führt ein solches Verhalten nicht viel mehr zu Vertrauensverlust und Unruhe in der Bevölkerung?

Setzt das BAG und der Bundesrat auf Aussagen von falschen Beratenden?

13. April 2021  Elmar Schwyter

Bezirk March und Gemeinde Lachen wollen gemeinsam bauen

Medienmitteilung

Bezirk March und Gemeinde Lachen wollen gemeinsam bauen
Lachen, 23. März 2021

Die Bezirksschule in Lachen braucht mehr Platz, die Gemeinde Lachen mehr Raum für Schule, Sport, Vereine und Kultur. Diese Bedürfnisse können mit dem Siegerprojekt aus dem Generalplanerwettbewerb 2019 abgedeckt werden. Mit einer coronabedingten Verzögerung von einem Jahr geht es im Projekt nun weiter. Der Bezirk March und die Gemeinde Lachen beantragen entsprechende Projektierungskredite. Sie unterliegen der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021.

Ganze Medienmitteilung

Botschaft Bezirksbroschüre

Traktanden Gemeindeversammlung 29. April 2021

Traktandenliste

Mit der Beschlussfassung über einen Kredit von CHF 2‘000‘000 für die Projektierung eines Neubaus einer Dreifachturnhalle mit Mehrzwecknutzung und Tiefgarage auf dem Seeplatz in Lachen steht ein zukunftsweisendes Projekt zur Diskussion.

Über diesen Projektierungskredit wir am 13. Juni 2021 an der Urne abgestimmt.

Wechsel im Co-Präsidium SVP Lachen

8853 Lachen, 5.3.2021

Wechsel im Co-Präsidium SVP Lachen

Die Wahl von Thomas Haas zum Präsidenten der Kantonsratsfraktion führte zu seinem Rücktritt als Co-Präsident der SVP Lachen. An der schriftlich durchgeführten Generalversammlung wurde Donat Schwyter als neuer Co-Präsident einstimmig gewählt. Herzliche Gratulation.
Erfahren Sie mehr auf der neuen Homepage der SVP Lachen unter www.svp-lachen.ch

SVP Lachen

BAG treibt Positivitätsrate künstlich in die Höhe

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Massentests sollen asymptomatische Corona-Fälle aufgespürt werden.
  • Die negativen Resultate sind oft nicht meldepflichtig. Das verfälscht die Statistik.
  • Das BAG gibt zu: Die derzeitige Positivitätsrate ist eine Überschätzung.

Testen, testen, testen: Ende Januar gab der Bundesrat bekannt, dass der Bund für präventive Massentests die Kosten übernimmt. So sollen lokale Infektionsausbrüche des Coronavirus frühzeitig erkannt und bekämpft werden.

Ins Auge gefasst hat der Bundesrat dabei Massentests in Alters- oder Pflegeheimen, an Schulen, in Hotels oder Firmen. Dafür greift der Staat tief in die Taschen – von rund einer Milliarde Franken ist die Rede.

Heute, drei Wochen später, zeigt sich: Die nationalen Testzahlen auf das Coronavirus sind seither nicht gestiegen.

Gleichzeitig ist die Positivitätsrate in den letzten Wochen zwar leicht gesunken, aber eben noch zu wenig, klagt der Bund. Gesundheitsminister Alain Berset verlangt eine Positivitätsrate von unter fünf Prozent, um Beizen zu öffnen und Veranstaltungen zu ermöglichen.

Wie Recherchen von Nau.ch zeigen, ist die aktuelle Berechnung aber eine Farce. Die vom BAG publizierte Positivitätsrate ist verfälscht. Denn die negativen Resultate aus den Massentests fliessen gar nicht in die Statistik.

Überschätzte Positivitätsrate bei Tests auf Coronavirus

Wie BAG-Sprecher Jonas Montani auf Anfrage festhält, gilt die Meldepflicht nur «für medizinische Einrichtungen». Bedeutet: Alle negativen Testresultate aus den präventiven Massentests in Altersheimen, an Schulen oder in Hotels werden nicht erfasst.

Lediglich positive Resultate auf das Coronavirus fliessen in die BAG-Statistik ein. Ausgenommen, es handelt sich um vorbeugendes Testen oder im Rahmen eines Infektionsausbruches. Hier erhält das BAG auch die negativen Resultate.

Beim vorbeugenden, repetitiven Testen müssen also Altersheime oder Schulen negative Resultate nicht melden. Der Grund: Der Prozess werde damit «möglichst kosteneffizient» gestaltet.

Fragt sich: Wie aussagekräftig ist damit die täglich kommunizierte Positivitätsrate? Würden all negativen Tests aus den präventiven Massentests miteinbezogen, würde die Positivititätsrate nämlich sinken.

Auf Nachfrage bestätigt das BAG: «Infolgedessen ist die derzeit messbare Positivitätsrate eine Überschätzung der tatsächlichen Positivitätsrate.»

«Das gezielte Nachtesten von positiven Antigentests kann in der Tat den Anteil der positiven Tests erhöhen», ergänzt das BAG. Dies, da die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Test durch die PCR positiv bestätigt wird, hoch ist. «Erst der PCR-Nachtest fliesst in die Statistik ein. Doppelerfassungen gibt es», ergänzt das BAG.

Quelle: nau.ch, 19. Februar 2021 – 12:08

Um die Frage “Welchen Einfluss hat das Vorgehen des BAG auf die Positivitätsrate?” zu beantworten hab ich mir anhand fiktiver Zahlen folgende Überlegung gemacht.
Tests in Kliniken: 23‘000; davon positiv: 1‘150; Anteil in Prozent: 5%
Massentests: 10‘000; davon positiv: 500; Anteil in Prozent: 5%
Total Tests: 33‘000, davon positiv: 1‘650; in Prozent: 5%

Berechnung nach BAG (nur positive Resultate bei Massentests berücksichtigt)
Total Tests: 23‘500, davon positiv: 1‘650; in Prozent: 7%

Fazit: Die zu hoch ausgewiesene Positivitätsrate ist sehr fraglich und für ganze Branchen höchst problematisch.

Elmar Schwyter, alt Kantonsrat