Die Notlüge des Bundes, Hygienemasken seien wirkungslos

Am 31.03.2020 forderte NR Verena Herzog an der Medienkonferenz der SVP vom Bund eine Informationskampagne zum korrekten Gebrauch von Hygienemasken. Die bisherigen Informationen seien irreführend, das wirke sich nun negativ aus. „Die Behauptung des BAG, dass Hygienemasken wirkungslos seien, ist völlig falsch und eine reine Notlüge, weil die Pflichtlager nicht gefüllt sind“, sagte Herzog. Solche Masken böten Einzelnen zwar keinen vollständigen Schutz, könnten aber in Kombination mit den anderen Massnahmen dazu beitragen, dem Virus die Verbreitung zu erschweren.

Einführung der Maskenpflicht durch den Bund im ÖV

Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni 2020 steigenden Fallzahlen verstärkt der Bundesrat die Schutzmassnahmen und beschliesst in einem Grundsatzentscheid eine durchgehende Maskenpflicht in allen öffentlichen Transportmitteln. Personen ab 12 Jahren müssen ab Montag, 6. Juli 2020, in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen eine Maske tragen.

Fazit

Meine Recherchen zeigen, dass die SVP früh auf die mögliche, positive Wirkung des Maskentragens aufmerksam gemacht hat.

Elmar Schwyter

Keine Steuern auf Vorrat

Die SVP Lachen erachtet eine Steuererhöhung als nicht angebracht. Das budgetierte Defizit kann mit einem haushälterischem Umgang reduziert werden.

Mit dem harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM 2) und den neuen Rechnungslegungsvorschriften soll den Behörden, aber auch der Öffentlichkeit ein klares und wahrheitsgetreues Bild der effektiven Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aufgezeigt werden. Im Sinne einer allgemeinen Zielsetzung soll damit der Grundsatz der „true and fair view“ in der Rechnungslegung verfolgt werden.

Bis dieses Ziel erreicht werden kann, müssen sich alle Instanzen mit den vorgegebenen Änderungen vertraut machen und zuerst Erfahrungen sammeln. Ein Vergleich mit dem bisherigen Voranschlag ist nicht möglich.

Die Gemeinde rechnet für 2021 mit einem Aufwandüberschuss von rund 4‘594 Mio. Franken bei Nettoinvestitionen von 4‘547 Mio. Franken. Trotz der ungewissen Lage rechnet die Gemeinde mit konstanten Steuereinnahmen bei juristischen und nur mit geringem Rückgang bei natürlichen Personen. Damit liegt die Gemeinde in einem Vergleich etwa im Rahmen des Budgets 2019. Wobei der Aufwandüberschuss 2019 – wie so oft – wesentlich geringer ausgefallen ist als budegtiert.

Härtefallklausel wird nicht genutzt

Wesentlichster Punkt im Voranschlag 2021 ist die vom Gemeinderat beantragte Steuererhöhung von 95% auf 98% einer Einheit. Interessant sind die Begründungen. „Hauptgründe sind die Finanzierung der in Planung befindlichen grossen Infrastrukturprojekte, ohne einen weiteren Anstieg der Schulden zu verursachen. Aber auch die Tatsache, dass immer mehr nicht beinflussbare Kosten seitens des Kantons auf die Gemeinden verlagert werden, zwingt den Gemeinderat zu dieser bedauerlichen Erhöhung.“ Die Verlagerungen werden jedoch nicht genauer genannt. Für 2021 prognostiziert die Gemeinde Lachen trotz Steuererhöhung einen Aufwandüberschuss/ein Defizit von rund 4.6 Mio. Franken. Dabei werden zusätzliche Abschreibungen von 990‘000 Franken für Seebad und kombinierte Anlage vorgeschlagen. Die im neuen Gesetz vorgesehene Härtefallklausel wird nicht genutzt, um die Abschreibungen zu glätten.

Die SVP Lachen ist der Meinung, dass eine Steuererhöhung von 3%, was Mehreinnahmen von rund 600‘000 Franken bedeutet, in der aktuellen Lage nicht angebracht ist. Dem Bürger und unserem Gewerbe soll in dieser schwierigen Zeit nicht mehr Geld durch die Gemeinde entzogen werden. Wir sind überzeugt, dass mit haushälterischem Umgang das Defizit reduziert und dadurch auf eine Steuererhöhung verzichtet werden kann. Wie Erfahrungen zeigen, budgetieren Säckelmeister oftmals zu pessimistisch. Auch ist noch nicht sicher, ob alle geplanten Investitionen im vorgesehenen Zeitplan realisiert werden können. Wir empfehlen dem Gemeinderat, zuerst mit der neuen Rechnungslegung Erfahrungen zu sammeln und anschliessend die genauen Auswirkungen zu analysieren. Auch müssen zuerst die Auswirkungen der per 1. Januar 2020 eingeführten Steuerreform STAF abgewartet werden. Der Erhebung von zusätzlichen Steuern auf Vorrat können wir nicht zustimmen.

SVP Lachen

Umweltbewusstes Handeln muss man sich leisten können

Die bei Umweltdiskussionen ins Feld geführten Argumente bezüglich Heizsysteme gaben mir den Anstoss mein praktisches Beispiel genauer zu analysieren. Die Heizung war in die Jahre gekommen, die Umweltvorschriften für Ölbrenner wurden immer wieder verschärft und das Heizöl durch die CO2-Abgabe schrittweise verteuert. Auch war damit zu rechnen, dass in Zukunft durch Umweltvorschriften und CO2-Abgabe die Kosten für den Betrieb einer Ölheizung weiter steigen würden.

Überrascht war ich von den eingeholten Offerten. Der Ersatz der Ölheizung durch ein neues umweltfreundliches Modell wurde mir für knapp CHF 20‘000.- offeriert. Als Alternative kam eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Frage, weil Erdsonden in meinem Wohngebiet nicht erlaubt sind. Offeriert von einer einheimischen Firma für rund CHF 43‘000.-. Parallel dazu zog ich einen Energieberater bei, um zu klären welche weiteren Massnahmen zur Energieeinsparung sinnvoll wären. Wichtigste Massnahme, die Isolation im Estrich von 20 cm auf 35 cm zu erhöhen. Offeriert von einer ortsansässigen Zimmerei für CHF 13‘000.-.

Die Analyse der ersten 3 Jahre mit Variante Wärmepumpe und Dachisolation führten zu Heizkosteneinsparungen von rund Fr. 1500/Jahr verbunden mit höheren Investitionen von CHF 36‘000. Die Mehrkosten werden theoretisch in rund 24 Jahren amortisiert sein, wenn keine Unterhaltsarbeiten anfallen. Was jedoch für bewegliche Teile bei einer Wärmepumpe eine Illusion ist.

Mein Fazit anhand dieses praktischen Beispiels. Umweltbewusstes Handeln hat seinen Preis und den muss man sich leisten können.

Ich befürchte in Zukunft weiter steigende Umweltabgaben welche das Wohnen, besonders bei günstigen Wohnungen, verteuern wird. Diese Entwicklung wird die unteren und mittleren Einkommen treffen und belasten.

Elmar Schwyter

Alt Kantonsrat, Lachen

Leserbrief, erschienen im March-Anzeiger vom 6. November 2019

Vernehmlassung Lachen – Vision 2030

Die Gedanken der Vernehmlassung vom 25.8.2011 sind heute noch aktuell und zeugen von der Weitsicht der Partei.

Hauptthemen unsere Stellungnahme

  1. Die “grüne Lunge“ von Lachen erhalten
  2. Bezirksschule im Siedlungsraum Lachen
  3. Raum für Kulturelles und Veranstaltungen
  4. Nutzung der Turnhallen
  5. Zonenplanänderungen
  6. Bemerkungen zum Bericht
  7. Lösungsvorschläge der SVP Lachen

Vernehmlassung Lachen Vision 2030