Spare in der Zeit, so hast du in der Not !

Die Corona-Massnahmen sind nicht umsonst zu haben. Sie kosten die Steuerzahlenden zur Zeit

  • jeden Tag 144 Millionen Franken
  • jede Stunde 6 Millionen Franken
  • jede Minute 100‘000 Franken

Medien und viele Leute frotzeln1 über Bundesrat Ueli Maurer, weil er an der Medienkonferenz vom 27. 01.2021 mit diesen Zahlen die Bevölkerung einfach und anschaulich über die Konsequenzen der Massnahmen informierte. Es ist seine Aufgabe und Pflicht als Bundesrat die Bevölkerung  verständlich darüber zu informieren.

Es gilt nicht nur „Spare in der Zeit, so hast du in der Not“ sondern auch: Sei in Notzeiten zurückhaltend, denn du weist nicht wie lange diese andauern.

Elmar Schwyter
Alt Kantonsratspräsident

1 frotzeln: ärgern, foppen, hänseln

 

Schutz der Gesundheit der Menschen hat Priorität

Entgegen der vielen Kommentare in den sozialen Medien hat die SVP sehr früh auf die Problematik der Pandemie aufmerksam gemacht.

NR Verena Herzog führte an der Medienkonferenz vom 31.03.2020 folgendes aus:

Wir alle können durch Einhalten ein paar weniger Verhaltensregeln wesentlich dazu beitragen, dass

  1. möglichst wenig Menschen erkranken
  2. unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird
  3. bald möglichst wieder gearbeitet und
    unser gesellschaftliches Leben wieder normalisiert werden kann.

Lesen Sie die ausführliche Medienmitteilung zum Thema „Schutz der Gesundheit der Menschen hat Priorität

Fazit: Ich bin immer wieder überrascht wie schlecht die breite Bevölkerung über die Haltung der SVP informiert ist.

Elmar Schwyter

Die Notlüge des Bundes, Hygienemasken seien wirkungslos

Am 31.03.2020 forderte NR Verena Herzog an der Medienkonferenz der SVP vom Bund eine Informationskampagne zum korrekten Gebrauch von Hygienemasken. Die bisherigen Informationen seien irreführend, das wirke sich nun negativ aus. „Die Behauptung des BAG, dass Hygienemasken wirkungslos seien, ist völlig falsch und eine reine Notlüge, weil die Pflichtlager nicht gefüllt sind“, sagte Herzog. Solche Masken böten Einzelnen zwar keinen vollständigen Schutz, könnten aber in Kombination mit den anderen Massnahmen dazu beitragen, dem Virus die Verbreitung zu erschweren.

Einführung der Maskenpflicht durch den Bund im ÖV

Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni 2020 steigenden Fallzahlen verstärkt der Bundesrat die Schutzmassnahmen und beschliesst in einem Grundsatzentscheid eine durchgehende Maskenpflicht in allen öffentlichen Transportmitteln. Personen ab 12 Jahren müssen ab Montag, 6. Juli 2020, in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen eine Maske tragen.

Fazit

Meine Recherchen zeigen, dass die SVP früh auf die mögliche, positive Wirkung des Maskentragens aufmerksam gemacht hat.

Elmar Schwyter

Keine Steuern auf Vorrat

Die SVP Lachen erachtet eine Steuererhöhung als nicht angebracht. Das budgetierte Defizit kann mit einem haushälterischem Umgang reduziert werden.

Mit dem harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM 2) und den neuen Rechnungslegungsvorschriften soll den Behörden, aber auch der Öffentlichkeit ein klares und wahrheitsgetreues Bild der effektiven Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aufgezeigt werden. Im Sinne einer allgemeinen Zielsetzung soll damit der Grundsatz der „true and fair view“ in der Rechnungslegung verfolgt werden.

Bis dieses Ziel erreicht werden kann, müssen sich alle Instanzen mit den vorgegebenen Änderungen vertraut machen und zuerst Erfahrungen sammeln. Ein Vergleich mit dem bisherigen Voranschlag ist nicht möglich.

Die Gemeinde rechnet für 2021 mit einem Aufwandüberschuss von rund 4‘594 Mio. Franken bei Nettoinvestitionen von 4‘547 Mio. Franken. Trotz der ungewissen Lage rechnet die Gemeinde mit konstanten Steuereinnahmen bei juristischen und nur mit geringem Rückgang bei natürlichen Personen. Damit liegt die Gemeinde in einem Vergleich etwa im Rahmen des Budgets 2019. Wobei der Aufwandüberschuss 2019 – wie so oft – wesentlich geringer ausgefallen ist als budegtiert.

Härtefallklausel wird nicht genutzt

Wesentlichster Punkt im Voranschlag 2021 ist die vom Gemeinderat beantragte Steuererhöhung von 95% auf 98% einer Einheit. Interessant sind die Begründungen. „Hauptgründe sind die Finanzierung der in Planung befindlichen grossen Infrastrukturprojekte, ohne einen weiteren Anstieg der Schulden zu verursachen. Aber auch die Tatsache, dass immer mehr nicht beinflussbare Kosten seitens des Kantons auf die Gemeinden verlagert werden, zwingt den Gemeinderat zu dieser bedauerlichen Erhöhung.“ Die Verlagerungen werden jedoch nicht genauer genannt. Für 2021 prognostiziert die Gemeinde Lachen trotz Steuererhöhung einen Aufwandüberschuss/ein Defizit von rund 4.6 Mio. Franken. Dabei werden zusätzliche Abschreibungen von 990‘000 Franken für Seebad und kombinierte Anlage vorgeschlagen. Die im neuen Gesetz vorgesehene Härtefallklausel wird nicht genutzt, um die Abschreibungen zu glätten.

Die SVP Lachen ist der Meinung, dass eine Steuererhöhung von 3%, was Mehreinnahmen von rund 600‘000 Franken bedeutet, in der aktuellen Lage nicht angebracht ist. Dem Bürger und unserem Gewerbe soll in dieser schwierigen Zeit nicht mehr Geld durch die Gemeinde entzogen werden. Wir sind überzeugt, dass mit haushälterischem Umgang das Defizit reduziert und dadurch auf eine Steuererhöhung verzichtet werden kann. Wie Erfahrungen zeigen, budgetieren Säckelmeister oftmals zu pessimistisch. Auch ist noch nicht sicher, ob alle geplanten Investitionen im vorgesehenen Zeitplan realisiert werden können. Wir empfehlen dem Gemeinderat, zuerst mit der neuen Rechnungslegung Erfahrungen zu sammeln und anschliessend die genauen Auswirkungen zu analysieren. Auch müssen zuerst die Auswirkungen der per 1. Januar 2020 eingeführten Steuerreform STAF abgewartet werden. Der Erhebung von zusätzlichen Steuern auf Vorrat können wir nicht zustimmen.

SVP Lachen

Redaktionelle Freiheit – oder wie der Inhalt von Leserbriefen durch Journalisten falsch wiedergegeben werden kann

Geschätzte Parteimitglieder

Habt ihr den Leserbrief von Thomas Haas im March-Anzeiger vom Montag 9.11.2020 „Keine Steuermillionen verschleudern“ gelesen? Plötzlich plädiert der Fraktionschef der SVP-Fraktion für die Verteilung von Steuermillionen. Im ersten Moment hab ich mir die Augen gerieben und die Brillengläser geputzt.

Die Rückfrage bei Thomas Haas hat ergeben, dass die Redaktion den Leserbrief nach ihrer Vorstellung publizierte.

Leserbrief im March-Anzeiger
Korrigenda das March-Anzeigers

Die falsche Aussage ist leider publiziert und damit sind die Leser falsch informiert. Gemachte Erfahrungen zeigen, dass redaktionelle Korrekturen bei den Lesenden wenig Beachtung finden. Eine Entschuldigung der Redaktion dürfte man erwarten.

Hier der Wortlaut des ursprünglichen Leserbriefs:

NEIN zu Geld zurück in den Kanton Schwyz

“Geld zurück in den Kanton Schwyz” – mit diesem verführerischen Slogan werben die Befürworter des Energieförderprogramms für zusätzliche Steuermillionen. Man will also 2.5 Millionen Steuerfranken aus der Schwyzer Staatskasse entnehmen, um Steuergelder zu holen, welche zuvor dem Bürger und der Wirtschaft mittels CO2-Abgabe entzogen wurden. In Tat und Wahrheit handelt es sich also um den Ausbau eines staatlichen Subventionsprogramms, bei dem einige Wenige profitieren und der Steuerzahler bezahlt. Und es ist völlig klar: je mehr Kantone ihre Energieförderprogramme ausbauen, desto mehr muss der Topf in Bern mit noch höheren Steuern gefüllt werden.

Diese staatliche Umverteilung muss dringend gestoppt werden. Gerade in diesen schwierigen Zeiten können wir uns keine Verschleuderung von Steuergeldern leisten, sondern müssen wir sparsam mit dem Staatshaushalt umgehen. Ich stimme deshalb am 29. November NEIN zum Gegenvorschlag zur Geld-zurück-Initiative.

Parteileitung SVP Lachen

Referendum gegen das CO2-Gesetz – Online-Unterschriftenbogen

Liebe Mitglieder der SVP Kanton Schwyz,
liebe Frauen und Männer

Das neue CO2-Gesetz kostet viel und bringt nichts. Es führt zu mehr Bürokratie, mehr Verboten, mehr Vorschriften und neuen Steuern und Abgaben. Dabei ist die Schweiz auch ohne CO2-Gesetz klimapolitisch vorbildlich unterwegs. Aus diesem Grund ergreift ein breit aufgestelltes Wirtschaftskomitee, dem Verbände aus verschiedensten Branchen angehören, das Referendum.

Die SVP unterstützt das Referendum und hilft mit, die erforderlichen 50‘000 Unterschriften, bis spätestens 20. Dezember 2020 zu sammeln. Referendumsfrist ist der 14. Januar 2021.

In den nächsten Tagen erhalte ich die 3’000 Unterschriftenbögen, die wir euch über unsere Plattformen verteilen werden. Wir bitten darum, keine Zeit zu verlieren und danach umgehend mit der Sammlung der Unterschriften zu beginnen. Um wirklich keine Zeit zu verlieren erhaltet ihr in den Beilagen u.a. den 1-seitigen und den 2-seitigen Unterschriftenbogen zur freien Verwendung. Beim 2-seitigen habt ihr auf der 1. Seite die Angaben, wenn ihr noch zusätzliche Bögen bestellen wollt.

Weiter erhaltet ihr auch beliegend die Medienmitteilung vom 9. Oktober 2020 zu eurer Kenntnisnahme. Und mit diesem Link kommt ihr auf die CO2-Referendums-Website: vernuenftig-bleiben.ch

Wichtig sind zwei Punkte:

  • Die gesammelten Unterschriftenbögen laufend, möglichst rasch und nicht später als 20. Dezember 2020 einsenden an: Referendumskomitee «Nein zum CO2-Gesetz», Postfach 54, 8416 Flaach.
  • Auf einem Bogen dürfen nur Personen unterzeichnen, die in der gleichen Gemeinde wohnhaft sind.

Herzlichen Dank für euer Engagement.

Liebe Grüsse


René Zwahlen

Medienmitteilung vom 9. Oktober 2020

Referendum gegen das CO2-Gesetz

Das neue CO2-Gesetz kostet viel und bringt nichts. Es führt zu mehr Bürokratie, mehr Verboten, mehr Vorschriften und neuen Steuern und Abgaben. Dabei ist die Schweiz auch ohne CO2-Gesetz klimapolitisch vorbildlich unterwegs. Aus diesem Grund ergreift ein breit aufgestelltes Wirtschaftskomitee, dem Verbände aus verschiedensten Branchen angehören, das Referendum.

Das neue CO2-Gesetz greift derart stark in die Schweizer Energiepolitik ein, dass es unumgänglich ist, der Stimmbevölkerung das letzte Wort zu geben. Das breit abgestützte Wirtschaftskomitee gegen das CO2-Gesetz, bestehend aus Vertretern der Automobil-, Transport-, Luftfahrt-, Gebäude- und Mineralölbranche, will dies ermöglichen. Es hat aus diesem Grund das Referendum gegen das neue CO2-Gesetz ergriffen.

Öl- und Gasheizungen werden faktisch verboten
Mit dem neuen CO2-Gesetz wird es faktisch verboten, neue Öl- und Gasheizungen einzubauen. Stattdessen werden künftig erneuerbare Heizungen wie bspw. Wärmepumpen vorgeschrieben, egal ob diese technisch oder ökologisch sinnvoll sind.

Hohe Kosten für Bevölkerung und Gewerbe
Das neue CO2-Gesetz verteuert Benzin und Diesel um 12 Rappen pro Liter. Die Abgabe auf Heizöl und Gas wird mehr als verdoppelt. Und es wird eine neue Steuer von maximal 120 Franken auf Flugtickets eingeführt. Diese Massnahmen belasten die Bevölkerung und das Gewerbe massiv: für eine vierköpfige Familie können so rasch über 1000 Franken Mehrkosten pro Jahr entstehen.

Kein spürbarer Einfluss auf das Klima
Die Schweiz ist gerade einmal für einen Tausendstel des weltweiten CO2-Ausstosses verantwortlich. Selbst wenn wir von heute auf morgen unseren CO2-Ausstoss auf null herunterfahren, hätte dies keinen Einfluss auf das Weltklima. Das CO2-Gesetz bringt nichts.

Die Schweiz ist bereits heute vorbildlich unterwegs
Die Schweizer Bevölkerung hat ihren CO2-Ausstoss pro Kopf in den letzten 10 Jahren um rund 20 % reduziert. Eine Fortführung dieser Entwicklung resultiert bis 2030 in weniger als der Hälfte des Pro- Kopf-Ausstosses von 1990. Die Zahlen belegen: Unser Land ist klimapolitisch auf dem richtigen Weg. Ein CO2-Gesetz voller Verbote und neuer Steuern ist überflüssig.

Masslose Bürokratie
Das Parlament hat das CO2-Gesetz komplett überladen. Einige Artikel sind derart kompliziert geschrieben, dass selbst Experten sie kaum verstehen. Die neuen Benzin-, Diesel-, Heizöl- und Flugticketsteuern sollen in einen «Klimafonds» fliessen, aus dem die Verwaltung dann wahllos Geld verteilen kann. Dafür sollen der Ausbau und Unterhalt der Strassen vernachlässigt werden.

Das CO2-Gesetz ist ungerecht
Nicht alle sind von den Massnahmen des CO2-Gesetzes gleich stark betroffen: Familien, Auto- Pendlerinnen und -Pendler sowie die Land- und Bergbevölkerung werden stärker unter den neuen Abgaben leiden als ÖV-Benutzerinnen und -Benutzer oder die Stadtbevölkerung. Industrie- und Gewerbebetriebe mit hohem Energieverbrauch wie bspw. Bäckereien werden stärker zur Kasse gebeten als Banken oder Werbeagenturen. Das ist ungerecht.

Der Schlüssel: Forschung, Entwicklung, Innovation
Der Weg hin zur angestrebten Klimaneutralität ist nur möglich über Forschung, Innovation – hier ist die Schweiz führend – und nachhaltige Anreizsysteme, nicht über Verbote, Vorschriften und neue Steuern. Gefragt sind nachhaltige Massnahmen, nicht planlose Symbolpolitik.

Aus all den obgenannten Gründen lehnt unser Wirtschaftskomitee das neue CO2-Gesetz ab. Es ist in der aufgeheizten Klimadebatte, die unser Land seit bald zwei Jahren im Griff hat, zwingend nötig, vernünftig zu bleiben und einen kühlen Kopf zu bewahren.

Die Unterschriftensammlung für das entsprechende Referendum läuft seit heute Freitag, 9. Oktober 2020. Alle weiteren Informationen finden sich unter vernuenftig-bleiben.ch. Auskünfte erteilen die untengenannten Kontaktpersonen.

Avenergy Suisse
Dr. Roland Bilang
Geschäftsführer
044 218 50 10
bilang@avenergy.ch
Swissoil
Ueli Bamert
Geschäftsführer
079 129 63 10
bamert@swissoil.ch
Automobil Club der Schweiz ACS
Thomas Hurter
Zentralpräsident
079 634 51 79
thomas.hurter@acs.ch
Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS)
Olivia Solari
Verantwortliche Recht & Politik
031 307 15 43
olivia.solari@agvs-upsa.ch
auto-schweiz
Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure
Andreas Burgener
Direktor
079 474 21 04
andreas.burgener@auto.swiss
Centre Patronal
Patrick Eperon
Délégué communication et campagnes politiques
079 331 19 87
peperon@centrepatronal.ch
CITEC Suisse
Daniel Schärer
Geschäftsstellenleiter
062 296 47 66 / 079 655 56 55
info@citec-suisse.ch
Kaminfeger Schweiz
Paul Grässli, Präsident
079 300 96 30
Marcello Zandonà, Direktor
062 834 76 50
zandona@kaminfeger.ch
Schweizerischer Nutzfahrzeugverband ASTAG
Dr. André Kirchhofer
Vizedirektor
031 370 85 85
a.kirchhofer@astag.ch
Verband freier Autohandel Schweiz VFAS
Stephan Jäggi
Geschäftsleiter
056 619 71 32
stephan.jaeggi@vfas.ch
Verband Schweizer Flugplätze VSF
Jorge V. Pardo
Geschäftsführer
044 392 21 50
j.pardo@aerodromes.ch

Wirtschaftskomitee «Nein zum CO2-Gesetz» | Postfach | 8702 Zollikon

Referendumgsbogen 1-seitig
Referendumgsbogen 2-seitig
Medienmitteilung Referendum CO2-Gesetz

Steigende Soziallasten in den Gemeinden

Die SVP anerkennt die steigenden Soziallasten in den Gemeinden und will das Übel an der Wurzel packen. Des Weiteren soll der Mittelstand entlastet werden.

Die wichtigsten Grundlagen des Berichts «Finanzen 2020» sind die Einschätzungen der Verantwortlichen, was auf den Kanton bis 2035 Finanz- und Aufgabenplan bezogen zukommen wird. Zusätzlich sind die bekannten Megatrends eingeflochten worden. In diesem Sinne beurteilt die SVP den Bericht als eine ausgezeichnete Diskussionsgrundlage mit sehr vielen interessanten Informationen. Kurzfristig beherrschen insbesondere zwei Themen den finanzpolitischen Diskurs: die steigenden Sozialausgaben der Gemeinden und die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen.

Das Übel muss an der Wurzel gepackt werden

Das Problem der steigenden Sozialausgaben der Gemeinden ist erkannt. Vor allem die Zuschüsse an die Ergänzungsleistungen AHV/IV, die Finanzierung von ungedeckten Pflegekosten in den Heimen sowie die Prämienverbilligungen sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Dazu kommen steigende Kosten im Flüchtlingswesen, da der Bund seine Beiträge nach 5 bzw. 7 Jahren einstellt. Von verschiedenen Seiten wird deshalb eine Kostenverlagerung hin zum Kanton propagiert.

„Das Übel muss an der Wurzel gepackt werden“, gibt Fraktionspräsident Thomas Haas zu bedenken. Als Beispiel nennt Haas die Kosten im Flüchtlingswesen. „Die Ursache des Kostenwachstum in diesem Bereich ist die verfehlte Migrationspolitik des Bundes. Hier gilt es, die Einwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen in unsere Sozialwerke konsequent zu unterbinden“.

Als weitere Lösung unterstützt die SVP die von der Regierung vorgeschlagene Massnahme im Rahmen des Innerkantonalen Finanzausgleichs (IFA), den Lastenausgleich neu auf strukturellen Indikatoren wie z.B. Altersquotient oder Sozialhilfequote zu basieren und die Soziallasten besser abzudecken. Zudem wird der Kanton zusätzliche Finanzmittel von 3.5 Mio. Franken bereitstellen.

Die SVP wird auch in Bezug auf die IFA Gesamtreform einen geplanten Vorstoss der Stawiko unterstützen. Der Vorstoss hat das Ziel, ein anreizbasiertes, faires und zeitgemässes Finanzausgleichssystem zu implementieren. Das Finanzausgleichssystem soll auf wissenschaftlichen Grundlagen fundieren und die bisherigen Schwächen und Fehlanreize korrigieren, die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen bei den Gemeinden im Bereich der Sozial- und Zentrumslasten berücksichtigen, die aus vergangener Regional- und Strukturpolitik resultierende Überdotierung gewisser Gemeinden reduzieren und die schwächeren mittleren Gemeinden nicht mehr vom innerkantonalen Finanzausgleich entkoppeln.

Die SVP hält aber fest, dass der IFA bisher gut funktioniert hat. Die Steuerfüsse haben in beinahe allen Gemeinden gesenkt werden können. Die durchschnittliche Steuerdisparidität hat sich seit 2001 sogar halbiert.

Entlastung des Mittelstandes

Ein weiteres Thema ist die steuerliche Entlastung von Mittelstandsfamilien und der unteren und mittleren Einkommen. Dazu hat die SVP letzten Sommer ihre Mittelstandsinitiative eingereicht.

Der Regierungsrat schlägt als Gegenvorschlag eine Entlastung der unteren und mittleren Einkommen mit der Einführung eines degressiven Entlastungsabzugs vor. Im Grundsatz ist das für die SVP ein gangbarer Weg. Die SVP ist aber klar der Meinung, dass die steuerliche Entlastung nicht nur in den untersten Einkommen, sondern auch bis in die höheren Mittelstandseinkommen wirken muss (mindestens bis CHF 80’000 – 90’000 pro Jahr), insbesondere bei Familien mit Kindern. Es kann nicht sein, dass am Schluss wieder nur jene profitieren, die sowieso schon fast keine Steuern bezahlen und der Arbeiter mit Familie im Mittelstand geht wieder einmal leer aus.

Die SVP wird sich im Rahmen der Kommissionsberatung einbringen und entsprechende Anträge stellen.


Thomas Haas
Kantonsrat, Lachen

Lachen ist die 3. attraktivste Gemeinde der Schweiz

Das jährliche Schweizer Gemeinderating der Weltwoche ist erschienen. Lachen schafft es neu auf die dritte Position, hinter Gewinner Zug und Meggen.

„Ein Blick auf Platz zwei, wie im Vorjahr Meggen und auf das drittplatzierte Lachen zeigt: Investitionen in ein schönes Ortsbild zahlen sich aus. Die 9’000 Einwohner zählende Gemeinde Lachen am oberen Ende des Zürichsees, herausgeputzt und sauber, wurde in den letzten drei Jahren quasi entschleunigt. Im Dorfzentrum gilt Tempo 20/30, es wurde eine Umfahrungsstrasse gebaut, im neugepflasterten Dorfkern wurden Begegnungszonen erstellt. ‚Der Verkehr ging teilweise um 90 Prozent zurück‘, sagt Emil Woodtli, Gemeindepräsident von Lachen. ‚Gleichzeitig nahm der Langsamverkehr, zu dem Fussgänger und Fahrradfahrer zählen, zu.‘ Auch Emil Woodtli selbst, von Beruf Bauingenieur, fährt mittlerweile nach Möglichkeit mit dem Velo zur Gemeindeverwaltung.“